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Rechtliche Grundlagen
Beim Piercing wird mit Einverständnis des Kunden, rechtlich gesehen, eine vorsätzliche Körperverletzung begangen, deshalb Muss eine schriftliche Einverständniserlärung vorliegen! Ansonsten ist sehr schnell der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Die Haftung für eventuell auftretende Schäden muss schriftlich aufgehoben sein.
Aus diesen Grund wird der Klient vor dem piercen sachgemäß aufgeklärt und auf mögliche Risiken und Komplikationen hingewiesen. Außerdem erhält er alle Informationen für die nötige Nachsorge.
Bei minderjährigen Personen muss die schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vorliegen!
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